Förderungen
Achtung! Der Bund hat am 15.03.2011 die Berechnungsgrundlage der Fördermittel nach Marktanreizprogramm modifizert. Bemessungseinheit ist nicht mehr die Wohnungsgröße, sondern die Wärmeleistung der Wärmepumpe. Wir beraten Sie gerne ausführlich für Ihr individuelles Bauvorhaben!
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Jetzt ist es offiziell! Selbst die Bundesregierung geht von einem Maximum der Förderung von fossilien Rohstoffen (Öl & Gas) spätestens im Jahr 2020 aus. Die Nachfrage wird größer als das Angebot!
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Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.
Gefördert werden weiterhin nur Heizungserneuerungen im Bestandbau.
Auszug aus den Förderrichtlinien MAP 2011:
Bitte beachten Sie, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.
Welche wesentlichen Änderungen wurden bei den Förderkonditionen vorgenommen?
Wärmepumpen
• Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindesjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.
• Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.
Ab wann gelten die neuen Konditionen?
Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich. Bevor Sie einen Antrag beim BAFA einreichen, versichern Sie sich bitte, dass das Antragsformular aktuell ist.
Zu beachten ist, dass Förderanträge für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von mehr als 100 Kilowatt zukünftig bei der KfW (und nicht mehr beim BAFA) zu stellen sind. Für einen Übergangszeitraum kann die Antragstellung aber noch beim BAFA erfolgen (wenn der Beginn des Vorhabens vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass keine Förderung bei der KfW gestellt wurde).
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Einige der technischen Förderanforderungen wurden verändert. Dies gilt insbesondere für die Förderung von effizienten Wärmepumpen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Anforderungen gelten und welche Nachweise vorzulegen sind.
» Hier finden Sie das Antragsformular
Förderungen für Wärmepumpen von EU, Bund, Ländern und Gemeinden
Allgemein gilt für die meisten Programme, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Förderungen gibt, eine Ausnahme bilden hier nur Steuervergünstigungen. Die geplanten Maßnahmen dürfen zudem nicht vor dem Antrag bzw. vor der Antragsgenehmigung begonnen werden. Mehrfachförderungen durch öffentliche Mittel sind in der Regel nur bis zur Förderhöchstgrenze möglich.
Förderungen für eine Wärmepumpen-Heizung werden auf bundesweiter Ebene über KfW-Programme zur CO2-Minderung als zinsverbilligte Darlehen vergeben.
Für Neubauten steht das Programm "Ökologisch Bauen" mit einem effektiven Zinssatz ab 2,53 Prozent bereit.
Bei Sanierungen kann das Programm "Wohnraum Modernisieren", Variante "Öko-Plus", für Förderungen in Betracht kommen. Bei diesem Programm ist das Baujahr unerheblich und es wird eine effektiver Zinssatz ab 2,93 Prozent eingeräumt.
Wird ein Altbau, der vor 1979 fertig gestellt wurde, mit einer Wärmepumpe ausgestattet ist das "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" einzusetzen. Hier wird der günstigste effektive Zinssatz ab 1,46 Prozent gewährt. Wird der Altbau zum "Niedrigenergiehaus im Bestand" (Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung - "EnEV") saniert wird sogar ein Teilschulderlass (15% der Kreditsumme für energetische Massnahmen) gewährt.
Zinssätze sind mit Stand Januar 2005 angegeben und können von den aktuellen Konditionen abweichen.
Anträge sind über alle Banken und Sparkassen zu stellen. Weitere Informationen und aktuelle Zinssätze unter www.kfw.de.
Beachtet werden sollten auch landesspezifische Förderungen, die man am besten bei Handwerkern erfragt, die sich auf Wärmepumpen spezialisiert haben, bei den lokalen Energieversorgungsunternehmen, den Verteil-Netz-Betreibern (VNB) oder den Landesenergieagenturen. Auch kann der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (www.waermepumpe-bwp.de) mit Informationen zu Förderungen helfen.
Energieversorgungsunternehmen verlangen bei Förderungen von Wärmepumpenanlagen meist die Verwendung von monovalent oder bivalent unterbrechbaren Systemen. Auf diese Weise können EVU die Stromlieferung bei Spitzenlastzeiten unterbrechen. Wird eine monoenergetisch betriebene Elektrowärmepumpe gefördert, so setzt das oft einen niedrigeren Wärmebedarf oder eine entsprechend hohe Jahresarbeitszahl voraus.
Neben Förderungen der Wärmepumpe durch günstige Finanzierung und Zuschüsse bieten EVU fast immer Sondertarife für Strom an, die deutlich unter den normalen Preisen liegen. Sonderverträge enthalten entweder einen einheitlichen Arbeitspreis über die gesamte Freigabedauer, oder es werden zwei Preise für die Schwachlastzeit und für die übrige Freigabezeit vereinbart. In einigen Fällen kann eine kostenlose Planungsunterstützung und Beratung mindestens bis zur Inbetriebnahme der Anlage in Anspruch genommen werden. Die Programme sind normalerweise zeitlich begrenzt und werden laufend angepasst. Eine rechtzeitige Erkundigung über aktuelle Förderungen ist deshalb ratsam.
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